Das dürfen die (nicht) — Praxistermin

Viele kennen dieses beklemmende Gefühl: in der Arztpraxis nicht zu verstehen, was bei der Untersuchung eigentlich genau passiert. Was hat die Ärztin gerade gesagt? Ist es was Ernstes? Bloß nicht fragen, sonst hält die mich für blöd.
12. September 2025
4 Minuten Lesezeit
Text: Samson Grzybek — Illustration: Annika Keymer

Stell dir vor, du gehst zu deiner Hausärztin, weil du zuletzt immer mal wieder Bauchschmerzen hattest. Du machst dir Sorgen deswegen. Im Behandlungszimmer angekommen, stellt dir die Ärztin ein paar Fragen: allgemeines Befinden, Beschwerden, Ernährung. Du sollst dein T-Shirt hochziehen und dich auf die Behandlungsliege legen. Du folgst den Anweisungen, fühlst dich in der Situation aber auch irgendwie unsicher.

Die Ärztin tastet schweigend deinen Bauch ab. Schließlich nutzt sie ihr Stethoskop, um deine Atmung abzuhören. Sie schaut mit zusammen gezogenen Augenbrauen in eine unbestimmte Richtung und beendet die Untersuchung mit den Worten: „Sie können sich wieder anziehen.“ Sie notiert ein paar Dinge in einem Dokument. Dann nennt sie dir ein Medikament, stellt dir ein Rezept aus und verabschiedet dich kurz. Wie bitte?! Aber was bedeutet das denn jetzt? 

In diesem Moment ist es wichtig, zu wissen: Du hast als Patient*in in Deutschland Rechte, die dir gesetzlich zustehen. Das „Patientenrechtegesetz“ soll dabei helfen, gut informiert und selbstbestimmt zu entscheiden. Es ist Teil des BGB und regelt die Rechte von Patient*innen in der Gesundheitsversorgung. Offiziell heißt es übrigens „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ und wurde erst 2013 – also vor nicht einmal elf Jahren – in Deutschland eingeführt. Oberstes Ziel soll sein, die Rechte von Patient*innen zu schützen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und das Recht auf Selbstbestimmung zu wahren. 

Zentral ist dabei das Thema Aufklärung. Denn du sollst verstehen können, was während einer Untersuchung passiert, warum bestimmte Medikamente verschrieben werden und was eine Diagnose für dich bedeutet. So soll der Erfolg von Maßnahmen garantiert und über eventuelle Risiken aufgeklärt werden. Die ärztlichen Erklärungen müssen per Gesetz verständlich sein – sollten also nicht im irritierenden Fachjargon erfolgen. Und dazu gehört auch, dass du Fragen stellen kannst und darauf Antworten bekommst, die du verstehst.

Genauso wichtig: Einwilligung. Keine medizinische Maßnahme darf ohne deine ausdrückliche Zustimmung durchgeführt werden. Diese Einwilligung basiert immer auf den Informationen, die dir zuvor gegeben wurden. Ohne ausreichende Aufklärung ist keine Zustimmung möglich. Deine Ärztin sollte dir also erklären, warum du dein Shirt hochziehen sollst, was sie als Nächstes tun wird – und wozu das wichtig ist.

Das kollidiert natürlich häufig mit dem stetig wachsenden Zeitdruck, mit dem Ärzt*innen und Therapeut*innen im kommerzialisierten Gesundheitssystem zu kämpfen haben. Gleichzeitig sind solche Aufklärungsgespräche nur machbar, wenn du bei Bewusstsein bist, eigenständig Entscheidungen treffen kannst und nicht gerade in akuter Lebensgefahr schwebst. Dann wird nach bestem Gewissen und Ermessen seitens der Ärzt*innen entschieden.

Ansonsten gilt: Du darfst wissen, was mit dir geschieht und warum. Dazu gehört auch eine Erklärung, was die Untersuchungen ergeben haben und warum die Entscheidung zu einer bestimmten Therapieform fällt, zum Beispiel die Wahl eines Medikamentes. Das mag banal klingen, ist aber wichtig für das Vertrauensverhältnis und dein Recht auf Selbstbestimmung. Außerdem lernst du so auch etwas über deinen Körper – und die Abläufe in der Praxis. Das erleichtert dir die Kooperation und wirkt Unsicherheiten entgegen. 

Darüber hinaus hast du das Recht, deine Patient*innenenakte einzusehen. Darin wird deine Behandlung festgehalten. Du kannst auch eine Kopie verlangen. Und das Original – vor allem, wenn es digital vorliegt – muss zur Dokumentation bei deiner Praxis oder Klinik aufbewahrt werden. Es geht immerhin um dich. Ärzt*innen und Therapeut*innen sind verpflichtet, alle Diagnosen, Behandlungen und Ergebnisse umgehend festzuhalten. Auf diese Weise bleibt deine Akte auf dem aktuellen Stand und es lässt sich alles zurückverfolgen, sollte es mal zu Fehlern kommen. Ärzt*innen und Therapeut*innen können ihr Vorgehen so transparent und überprüfbar machen. Deswegen ist es auch in deren Interesse, deine Akte zu pflegen.

Wenn dir die Einsicht verweigert wird, darf das nur aus einem triftigen Grund passieren. So wird zum Beispiel in der Psychotherapie auf das „therapeutische Privileg“ verwiesen. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz der*des Patient*in. In einem Therapiebericht, der für die Krankenkasse und Gutachter*innen erstellt wird, schreiben Therapeut*innen oft so, dass sie die Krankenkasse bestmöglich davon überzeugen, dass du Anspruch auf eine Therapie hast und dass diese Erfolg haben könnte.

Gleichzeitig bieten diese Berichte nicht viel Platz, aber dennoch müssen akribisch alle deine Erfahrungen festgehalten werden. Deswegen fassen sich Therapeut*innen kurz. Das kann auf Betroffene, die das lesen, schnell kalt oder klinisch wirken – im schlimmsten Fall aber auch retraumatisieren. Zum Beispiel wäre es besser, dich davor zu schützen oder damit zumindest nicht alleine zu sein: Es gibt auch die Möglichkeit, dass du die Akte mit deiner*m Therapeut*in gemeinsam durchgehst.

Zusammengefasst: Deine Rechte als Patient*in schützen und unterstützen dich. Du hast das Recht auf Information und Mitbestimmung. Das solltest du dir bewusst machen, auch wenn das nicht immer leicht ist. Denn es gibt Situationen, in denen Ärzt*innen kurz angebunden sind, einen strafenden Ton haben oder nicht offen für Fragen sind. Scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern – es geht um deine Gesundheit!

Wenn du im persönlichen Gespräch nicht mehr weiter kommst, kannst du deine Erfahrungen bei den zuständigen Ärzt*innenkammern melden – gerade bei Verstößen gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Missachtungen des Patientenrechtegesetz.

Wenn sich Fälle bei einzelnen Ärzt*innen und Therapeut*innen häufen, kann das nachhaltige Konsequenzen haben. Wenn du zum Beispiel gegen Behandlungsfehler vorgehen willst, helfen die Krankenkassen weiter. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Bei einem Verdacht wird eine sachverständige Person des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung hinzugezogen. Mit dieser und einer Rechtsvertretung kannst du bei einem negativen Gutachten klären, ob es sich lohnt, gerichtlich dagegen vorzugehen. Wichtig zu bedenken ist: Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren.   

Anlaufstellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland unterstützen, wenn du in Not bist. Auch das Gesundheitsministerium erklärt in einer Broschüre deine Rechte und nennt Kontaktstellen. Was auch nützlich ist: Bereite dich auf Praxistermine vor, notiere dir Fragen und nimm eine Vertrauensperson mit, wenn du unsicher bist.

Samson Grzybek weiß um die Bevormundung im Gesundheitswesen. Bei Veto schreibt Samson über Gender in der Medizin und die Notwendigkeit einer Behandlung auf Augenhöhe.

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