Die Bilder bleiben — Anna Schubert

Tierschützerin Anna Schubert bricht in Schlachthöfe ein, um das Leiden zu zeigen. Die grausamen Szenen macht sie öffentlich. In Niedersachsen klagt ein Betreiber wegen Hausfriedensbruch auf 98 000 Euro Schadensersatz. Ein Gerichtstermin.
8. Juli 2025
6 Minuten Lesezeit
Text: Jule Merx — Fotos: Pay Numbrich

Ein Schlachthof in Lohne, westliches Niedersachsen: Brand Qualitätsfleisch. Es ist dunkel als Anna Schubert hier heimlich einsteigt – und damit Hausfriedensbruch begeht. Sie trägt einen blauen Overall und eine Gasmaske über dem Gesicht. An dem Ort, an dem sie gleich sein wird, braucht sie eine Taucherausrüstung zum Überleben. Gesichert mit Kletterseilen steigt sie in einen tiefen Schacht. Überall ist Schweinekot, auch Anna Schubert ist schnell voll damit. „Weil die Tiere vor lauter Todesangst alles vollscheißen“, erklärt sie kurz.

Dokumentiert ist das alles auf einem Video der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA). Denn nur dafür hat sich Schubert an diesen „Ort des Horrors“, wie sie ihn beschreibt, begeben. Um Kameras zu verstecken und zu dokumentieren, was sonst niemand sieht: die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid. Doch die Aktion geht schief. Als Schubert gerade wieder in den Schacht hinabsteigen will, um die Kameras abzuholen, ist da plötzlich überall Polizei. Sie und ihr Kollege Hendrik Hassel werden festgenommen – und von Niko Brand, der den Schlachthof in vierter Generation führt, angeklagt.

Angst um sich selbst hat Anna Schubert nicht, nur um das Projekt: „Von diesen Bildern hängt scheiße viel ab“, beschreibt sie. Eigentlich sollen vor der Tötung von Tieren Leid, Schmerz und Stress vermieden werden. Das steht auch in der EU-Schlachtverordnung. „Die CO2-Betäubung verhindert kein Leiden und keine Schmerzen. Im Gegenteil. CO2 ist die Garantie, dass Tiere vor der Tötung enormes Leid erfahren.“ Darauf wollen die Tierschützenden aufmerksam machen. Die Aufnahmen zeigen erstmals in Deutschland die Betäubung in einem Paternoster-System – einem rotierenden Betäubungskarussell, das Schweine in einer Art Gondeln transportiert.

Die Tiere werden dabei in die Tiefe geschickt. Der Sauerstoff wird knapp, gleichzeitig steigt die CO2-Konzentration. Bis zu 36 Sekunden kann es dauern, bis die Schweine das Bewusstsein verlieren. In den Atemwegen bildet sich Kohlensäure, die Schleimhäute beginnen zu brennen. Die Schweine schreien, treten um sich, rammen die Köpfe gegen die Betäubungsanlage. Das zeigen die seltenen Aufnahmen aus dem Schlachthaus Brand.

Es ist auch zu sehen, wie die Gondeln stehenbleiben, bevor sie unten angekommen sind. Die Kohlendioxidkonzentration ist zu niedrig, um die Schweine zu betäuben. Panisch schnappen diese nach Luft. Erst wenn sie regungslos auf dem Boden der Gondel liegen, werden sie auf ein Fließband gekippt und abtransportiert. Dann wird ihnen die Kehle aufgeschnitten. 

Betäubung mit CO2

Der Einsatz von CO2 ist die gängigste Methode zur Betäubung von Schweinen – ungefähr 80 Prozent werden so in Deutschland vor ihrer Tötung betäubt. Das sind knapp sechs Millionen pro Jahr allein in Niedersachsen. Dass die Tiere leiden, ist kein Geheimnis: Erstickungsgefühle, Atemnot und Schmerzen durch die gereizten Atemwegsschleimhäute. In der EU-Verordnung „über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ heißt es dazu, dass ein Verbot sei „aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar“ sei. 

„All die Studien, die beweisen, dass die Tiere dabei Schmerzen und Todesangst haben, bringen gar nichts. Es bleibt trotzdem legal.“ Für Schubert ist das der Ansporn für ihre Recherchen. „Es braucht die Bilder, wie die Tiere schreien, wie sie leiden, wie sie in völlige Panik geraten, damit in der Gesellschaft ein Diskurs entstehen kann.“ Denn diese Einblicke gebe es sonst kaum. Das Leid der Tiere spiele sich meist im Verborgenen ab: in tiefen Schächten und sterilen Hallen.

Online aber wirbt Brand mit glücklichen Strohschweinen, die über grüne Wiesen laufen. „Ohne unsere Recherchen wüsste niemand, dass es in Wirklichkeit deutlich anders aussieht.“ Brand schreibt auf seiner Website, der Betrieb wolle seine Arbeit transparent darstellen und erklärt, dass die Schlachtung „ein sehr sensibler Prozess“ sei. Für die Tierschützerin ein Widerspruch.

Für Schubert überwiegt das öffentliche Interesse, so rechtfertigt sie den Hausfriedensbruch. Niko Brand fordert, dass die Bilder aus der Öffentlichkeit verschwinden. Streitwert: 140 000 Euro. 98 000 Euro Schadensersatzforderung. Darunter fallen etwa die Social-Media-Kosten, die der Schlachthofbesitzer habe aufwenden müssen, um der Rufschädigung entgegenzuwirken. Oder die Kosten für Security, die er wegen einer Demo vor dem Schlachthof positionierte. Eine enorme Summe, wenn die beiden Tierschützenden den Prozess verlieren sollten. „Damit wird er nicht durchkommen, das kann er völlig vergessen“, meint Schubert. Angeklagt ist nicht die Tierschutzorganisation, sondern Schubert und Hendrik Hassel sind es.

Klagen gegen Kritik

„Eine klassische Slapp-Klage“, fasst Schubert zusammen. „Slapp“ steht für „Strategic lawsuit against public participation“. Solche Klagen dienen vor allem der Einschüchterung und sollen öffentliche Kritik verhindern. Oft herrscht ein (finanzielles) Machtungleichgewicht zwischen Klagenden und Beklagten. „Wir sind mit der deutschen No-Slapp-Anlaufstelle in Kontakt.“ Diese unterstützt Betroffene bei rechtlichen Einschüchterungsversuchen. „Ob es eine Slapp-Klage war, prüfen die aber erst nach dem Urteil“, erklärt die Tierschützerin.

Geht es nach Anna Schubert, sind die Bedingungen in ihrem Fall erfüllt: Der Streitwert sei viel zu hoch angesetzt, die Schadenersatzforderung könne die Privatinsolvenz der Angeklagten bedeuten und das Vorgehen des Klägers richte sich nicht gegen die Tierschutzorganisation ARIWA, die die Bilder veröffentlicht hat und auch nicht gegen die ARD, die die Bilder gezeigt hat. Sondern gegen sie und Hendrik Hassel. Brand und sein Anwalt argumentieren, es sei aus ihrer Sicht gerechtfertigt, diejenigen zu belangen, die die Aufnahmen erstellt haben. 

Eingeschüchtert fühlt sich Schubert trotz des hohen persönlichen Risikos nicht: „Weil wir das nicht verlieren werden. Die Tierrechtsbewegung ist klein, aber stark. Alle sind mit Herz dabei.“ So auch am 11. Juni 2025. Bereits vor Prozessbeginn haben sich dutzende Gleichgesinnte vor dem Landgericht in Oldenburg versammelt. Mit der Zivilklage sind Schubert und Hassel an die Öffentlichkeit gegangen und haben so deutschlandweit die Tierschutzszene mobilisiert. Aus Spenden bezahlen sie beispielsweise ihren Anwalt.

Die Protestierenden wollen nicht nur die beiden Angeklagten unterstützen, sondern auch die, die nicht für sich selbst sprechen können: die Tiere. Schilder werden hochgehalten: „Tierleid aufdecken ist keine Straftat“. Oder: „CO2: Schmerzen, Panik, Atemnot“. „Keine Subventionen von Leid und Mord – Schlachthäuser schließen, jetzt sofort!“, ruft die Menge. Schubert spricht ihre Forderungen an diesem Tag in verschiedene Kameras und Pressemikrofone. Das Interesse am Prozess wolle sie nutzen, erklärt die Aktivistin. „Während wir hier heute stehen, sterben 3 000 Schweine bei Brand. Das ist unsere Hauptbotschaft.“

„Ich gehe da zuversichtlich rein“, betont Schubert vor Prozessbeginn. „Ich tue alles dafür, dass diese Bilder weiterhin gezeigt werden dürfen.“ Und sie drängt auf Antworten: „Was dürfen die Menschen in Deutschland über die Standardschlachtmethode von Schweinen erfahren?“ 

Keine Ende in Sicht

Landgericht Oldenburg, Saal eins, Holzvertäfelung. Prozessbeteiligte und Publikum trennt eine Glasscheibe. Alle Plätze sind gefüllt – nichts geht mehr. Auf hölzernen Bänken sitzen links die Unterstützenden von Schubert und Hassel, rechts der Anhang von Niko Brand. Draußen wartet noch eine Schar an Menschen, die es nicht mehr in den kleinen Gerichtssaal geschafft hat.

Die Richter betreten in schwarzen Roben den Saal. Verhandelt werden Hausfriedensbruch, Rufschädigung und angeblich manipulierte Tonspuren. „Ein permanentes Schreien ist falsch dargestellt. Ich selber bin regelmäßig im Betrieb und nehme die Geräusche wahr. Das gibt es in der Form eben so nicht“, wird Brand später erklären. Schubert sitzt aufrecht, schaut immer wieder in Richtung Anklagebank. Sie sucht Blickkontakt zu Niko Brand.

Er und sein Anwalt besprechen sich kurz. Es folgt ein Vorschlag, der das Ende des Prozesses bedeuten könnte. Brand verzichtet auf die 98 000 Euro Schadensersatz, dafür verschwinden die Bilder aus der Öffentlichkeit. Es wird still im Saal. Der Richter erläutert den Angeklagten noch einmal die Konsequenzen, sollte der Prozess verlorengehen: Privatinsolvenz, finanzieller Ruin. Hendrik Hassel beugt sich nach vorne, die rote Lampe seines Mikrofons leuchtet: „Die Bilder bleiben da, wo sie sind: in der Öffentlichkeit.“

Der Prozesstag geht zu Ende. Zu einem Urteil kommt es heute nicht. Eine Fortsetzung ist für den 16. Juli angesetzt. Die Zuschauenden strömen aus dem Gerichtssaal. Zurück bleiben nur Schubert, Hassel, Brand und die Anwälte. Wenig später verlassen auch sie das Gebäude. 

Als die Angeklagten die Stufen herunterlaufen, applaudiert die Menge. „Ihr. Seid. Nicht. Allein. Ihr seid nicht allein“, skandieren die Verbündeten. In ein paar wenigen Sätzen fassen sie das Geschehene zusammen. Schubert wendet sich schließlich direkt an die Menschen vor ihr. „Ohne eure Unterstützung wäre das nicht möglich gewesen.“ Ihr steigen Tränen in die Augen. „Wir werden sehen, wie das Gericht entscheidet. Und wenn wir verlieren, gehen wir weiter. Wenn es sein muss, bis vor den Bundesgerichtshof.“ 

Es könnte also ein langer Weg werden. Von ihrem Vorhaben abbringen lassen sie sich deshalb nicht. „Diese Bilder aus der Öffentlichkeit zu nehmen, kommt überhaupt nicht infrage“, erklärt Anna Schubert. „Mir geht es dabei nicht um mich, sondern um die Tiere.“ 

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